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Mündliche Verhandlungen per Videokonferenz am Amtsgericht Osnabrück

alt="Schmuckgrafik zum Artikel Amtsgericht Osnabrück stattet Sitzungssaal mit Videokonferenztechnik aus"   Bildrechte: Amtsgericht Osnabrück

Die Verfahrensvorschriften des Zivilprozesses sowie der freiwilligen Gerichtsbarkeit (so beispielsweise auch im Familiensachen) lassen es zu, dass nicht alle Parteien während einer Verhandlung im Gericht anwesend sein müssen. Gesetzlich geregelt ist dies in § 128a ZPO.


Auch bei dem Amtsgericht Osnabrück sind hierfür zwei Sitzungssäle mit einer modernen Videoverhandlungsanlage ausgestattet worden.

Mit dieser können Bild und Ton des nicht im Gericht anwesenden Rechtsanwalts, Parteien, Zeugen, Sachverständigen oder eines anderen Verfahrensbeteiligten über Monitor in den Sitzungssaal übertragen werden. Der abwesende Teilnehmer wiederum erhält eine Ansicht des Sitzungssaals und eine Tonwiedergabe in Echtzeit aus dem Saal auf sein Gerät. So kann er Prozesshandlungen vornehmen, ohne dafür anwesend zu sein. Von zuhause aus bzw. aus dem Büro oder einem beliebigen Ort ist so eine Teilnahme an der Verhandlung möglich. Dies spart teilweise lange Anfahrten und Abwesenheiten von der Arbeitsstelle.
Voraussetzung für die Teilnahme ist lediglich eine aktuelle Email-Adresse, eine stabile Internetverbindung, ein Audiogerät sowie eine Kamera („Webcam“). Die Teilnahme ist sogar über ein mobiles Endgerät möglich. Besondere technische Vorkenntnisse sind für die Teilnehmer nicht erforderlich. Wird von der Möglichkeit des § 128a ZPO Gebrauch gemacht, übersendet das Gericht den Beteiligten rechtzeitig vor der Verhandlung einen Einladungs-Link per E-Mail. Wird dieser Link angeklickt öffnet sich ein kostenloses Tool zum Download bereitgestellt. Die Installation erfolgt automatisch. Der Verfahrensbeteiligte wird sodann in den virtuellen Sitzungsraum geleitet.

Die Entscheidung, ob eine Verhandlung im Wege der Videoübertragung stattfinden kann und soll, entscheidet jeder Vorsitzende auf der Grundlage des § 128a ZPO. Die Parteien können aber jederzeit ein entsprechendes Vorgehen beantragen.

Eine bebilderte verständliche Anleitung finden Sie hier (OLG Oldenburg Hinweise u. Anleitung-Videokonferenzverhandlung - nicht barrierefrei)


Artikel-Informationen

erstellt am:
28.04.2021

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