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Ein Tag ... Rechtspfleger*in

Der vierte Teil unserer Serie „Ein Tag…“ beschäftigt sich mit dem Alltag der Damen und Herren Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Als Beamte des gehobenen Justizdienstes nehmen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger Aufgaben eigenständig wahr.

Ähnlich wie dem Richter garantiert § 9 RpflG sachliche Unabhängigkeit. Damit sind auch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in ihren Entscheidungen nicht von den Weisungen eines Vorgesetzten abhängig, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden.

Das Tätigkeitsfeld ist breit gefächert. Es erstreckt sich von der Antragsaufnahme rechtssuchender Bürger in der Rechtsantragsstelle, über die Bearbeitung von Familien- und Betreuungsverfahren sowie der Regelung von Erbschaftsangelegenheiten bis hin zu der eigenverantwortlichen Zwangsversteigerung von Grundstücken und Durchführung von Insolvenzverfahren. Außerdem nehmen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger die notwendigen Eintragungen im Grundbuch – bspw. nach der Veräußerung von Grundstücken – und im Handelsregister – z.B. nach der Neugründung einer Firma – vor. Bei den Staatsanwaltschaften liegt die Zuständigkeit des Rechtspflegers u.a. in der Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen.

Wir wollen an dieser Stelle einen Einblick in den facettenreichen Berufsalltag im Rechtspflegerdienst geben. Wie läuft das duale Studium ab? Welche Aufgaben kommen auf den Kolleginnen und Kollegen in den einzelnen Fachabteilungen zu? Und gibt es vielleicht auch noch ein Tätigkeitsgebiet außerhalb der „klassischen Rechtssachen“? All diese Fragen werden in den nächsten Wochen in unserem Podcast „Ein Tag… Rechtspfleger*in“ von den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern der Justizbehörden in Osnabrück beantwortet. Freuen Sie sich jede Woche auf eine neue Folge.

Begrüßung
Vorstellung Studium
Strafvollstreckung
Zivilsachen
Rechtsantragstelle
Familien- und Betreuungsrecht
Nachlasssachen
Grundbuchsachen
Handelsregister
Zwangsvollstreckung
Verwaltung
Amtsanwalt
Schlusswort

Sie selbst wollen Rechtspflegerin oder Rechtspfleger werden? Das Berufsportal www.stark-für-gerechtigkeit.de hält weitere Berufsinformationen bereit. Bewerbungen sind in Niedersachsen an die zuständigen Oberlandesgerichte zu übermitteln. Für das Amtsgericht Osnabrück ist das Oberlandesgericht Oldenburg zuständig (www.olg-oldenburg.de Karriere > Einstellung und Ausbildung). Direkten Kontakt zu den dortigen Kolleginnen und Kollegen können Sie unter Telefon 0441 220-1712 oder per E-Mail unter OLGOL-Bewerbungen-Rechtspfleger@justiz.niedersachsen.de aufnehmen.

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